Professionelle Compliance-BeratungGwG · AML · AMLR

Wenn es
ernst wird,werden wir dazugeholt.

Am besten, bevor es dringend wird.

01 / Haltung

Wir beraten bei Prüfungen, unklaren Sachverhalten und Compliance-Aufgaben, die in der Umsetzung feststecken. Für den vereinbarten Vorgang ordnen wir Nachweise, klären offene Fragen und entwickeln einen fachlich prüfbaren Arbeitsstand. Ein Schwerpunkt: GwG, AML und AMLR-Vorbereitung.

Konkreten Auftrag besprechen Fiktiven Arbeitsfall ansehen

Von der ersten Strukturfrage bis zur Prüfung durch die Aufsicht.

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02 / Der Ausgangspunkt

Unterlagen vorhanden.
Entscheidung vertagt.

Die Gesellschafterliste ist da. Die Aktennotiz auch. Trotzdem bleibt unklar, welcher Stand trägt und wer die offene Frage klärt.

Wir setzen an dieser Übergabe an. Aus verstreuten Angaben wird für den vereinbarten Vorgang ein Prüfvermerk: Quellen, begründete Einordnung, offene Nachweise und nächste Zuständigkeit.

Ihre Fachleute sollen beurteilen – nicht den Vorgang erneut zusammensuchen.

Für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmen. Der konkrete Berufs- und Tätigkeitsrahmen gibt den Maßstab vor.

Fiktiver Arbeitsfall

Eine Beteiligung ändert sich.
Die Prüfung beginnt nicht bei null.

Beteiligungswechsel im Bestandsmandat · Illustration eines Arbeitsablaufs.

Ausgangslage im Beispiel

„Bitte prüfen“ reicht als Übergabe nicht.

  • Neue Gesellschafterliste: Eine Gesellschaft ersetzt eine natürliche Person.
  • Hinterlegte Gesellschafterliste im fiktiven Handelsregister-Abruf: Die bisherige Person ist noch genannt.
  • Offen: weitere Beteiligungsebene und fachliche Einordnung.
Angestrebte Übergabe im Beispiel

Die nächste Prüffrage liegt auf dem Tisch.

Grundlage
Beide Angaben mit Quelle, Dokumentstand und Eingang zuordnen.
Offene Frage
Welche Kontrollgrundlage fehlt für die Einordnung der neuen Gesellschaft?
Nächster Schritt
Mandatsteam: Nachweis anfordern. Berufsträger: die konkrete Frage beurteilen.

Die fachliche Beurteilung bleibt offen.

03 / Zwei Einstiege

Ein klarer Auftrag.
Ein Ergebnis, das
Sie prüfen können.

Der erste Schritt braucht eine konkrete Aufgabe. Diese beiden Einstiege besprechen wir mit Ihnen; Leistungen und Grenzen stehen vor Beginn im Angebot.

01

Compliance-Klärungsauftrag

Für eine Prüfung, einen unklaren Sachverhalt oder einen Ablauf, der feststeckt. Sie beschreiben Frage, Unterlagen und beteiligte Rollen. Wir bearbeiten die vereinbarte Fachfrage und liefern die schriftliche Einordnung mit offenen Nachweisen und priorisierten nächsten Schritten. Den Umfang legen wir im Angebot fest.

Klärungsauftrag besprechen
02

GECO-Workflowpilot

Für einen wiederkehrenden GwG-Vorgang. Wir vereinbaren Beispielsatz, Funktionen und Prüfkriterien. Wir stellen die vereinbarten Funktionen bereit, begleiten die Erprobung und dokumentieren Ergebnisse, Abweichungen und offene Aufgaben. Datenquellen, Schnittstellen und Betriebsmodell erhalten einen eigenen Umfang.

Workflowpilot vorbereiten

Ein Beratungsauftrag kann mit dem vereinbarten Ergebnis enden. Ein Softwarepilot ist eine gesonderte Beauftragung.

Weitere Compliance- und Unternehmensmandate

Wir begleiten internationale Gesellschafts- und Compliance-Strukturen, interne Untersuchungen sowie Interim-CTO-/CEO-Aufgaben und Liquidationsmanagement für Technologieunternehmen. Unternehmen wie Automobilzulieferer haben eigene organisatorische Anforderungen; den konkreten Rahmen klären wir im Mandat.

04 / GwG & AML

Die Akte muss
mehr können
als existieren.

Geldwäscheprävention entscheidet sich im Arbeitsalltag: bei der Mandatsaufnahme, in einer Beteiligungskette und bei der Frage, was sich seit der letzten Prüfung verändert hat.

Wir gestalten den Weg von der ersten Angabe bis zur begründeten Entscheidung. Die Akte zeigt, was geprüft wurde, welcher Nachweis trägt und welche Aufgabe noch offen ist.

  1. 01

    Identität klären.

    Vertragspartner, auftretende Personen und Nachweise im Zusammenhang erfassen.

  2. 02

    Kontrolle verstehen.

    Beteiligungen und wirtschaftlich Berechtigte nachvollziehen. Offene Fragen sichtbar halten.

  3. 03

    Risiken einordnen.

    Hinweise prüfen, Gründe dokumentieren und nächste Schritte festlegen.

  4. 04

    Veränderungen verfolgen.

    Aktualisierungen nach Risiko und Anlass organisieren. Zuständigkeiten und Quellen festhalten.

Welche GwG-Pflichten greifen, hängt von Berufsgruppe, Tätigkeit und Einzelfall ab. Bei Rechtsanwälten und Notaren sind insbesondere die erfassten Tätigkeiten maßgeblich; berufsrechtliche Verschwiegenheit und ihre Ausnahmen gehören in die Prüfung.

§ 2 GwG § 10 GwG
05 / Europäische Geldwäscheverordnung

2027 ist
kein Projektstart.

Neue Regeln warten nicht,
bis der Kalender frei ist.

Die AMLR gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027. Der Weg dorthin beginnt mit Ihrem heutigen Arbeitsablauf: Welche Daten fehlen? Wer bewertet Änderungen? Wie kommen Erkenntnisse aus der Prüfung zurück in die Akte?

Wir priorisieren mit Ihnen die Lücken im Bestand, ordnen Aufgaben zu und legen fest, woran die Umsetzung geprüft werden kann. Ein konkreter erster Vorgang bringt mehr Klarheit als ein weiteres allgemeines Konzept.

Datum & Einordnung

Artikel 90 der Verordnung (EU) 2024/1624 nennt den allgemeinen Anwendungsbeginn am 10. Juli 2027 und Ausnahmen für bestimmte Verpflichtete ab 10. Juli 2029. Einzelne Übergangsregeln und weitere Teile des EU-Geldwäschepakets sind gesondert zu betrachten.

AMLR im Original · Artikel 90

Redaktioneller Stand: 14. Oktober 2026.

Umsetzung besprechen
06 / Aus der Facharbeit

Die Details
machen den Unterschied.

Aus Fachliteratur und aktuellen Rechtsgrundlagen werden konkrete Arbeitsfragen. Drei davon sind im Alltag besonders relevant.

Screening / Bewertung

Ein Treffer ist
noch kein Urteil.

Namensähnlichkeit, PEP-Status und Sanktionshinweis beantworten unterschiedliche Fragen. Entscheidend sind die Identität, die Quelle und eine begründete Bewertung. AML und Sanktionen brauchen jeweils ihre eigene Einordnung.

Den Workflow vertiefen
Beteiligungen / Kontrolle

Ein Registerauszug
klärt nicht jede Kontrollfrage.

Registerinformationen sind eine wichtige Grundlage. Wann sie ausreichen und wo weitere Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach Risiko und Einzelfall. Entscheidend bleibt eine nachvollziehbare Eigentums- und Kontrollstruktur.

Die Struktur durchgehen
Mandanten / Aktualisierung

Ihr Mandat bleibt
nicht auf dem Stand von gestern.

Neue Beteiligungen, geänderte Geschäftstätigkeit, neue Informationen: Eine vollständige Aufnahme ist der Anfang. Regelmäßige und anlassbezogene Aktualisierung halten die Prüfung mit der Geschäftsbeziehung zusammen.

Aktualisierung organisieren
07 / Technologie in der Praxis

Gute Compliance
braucht einen
Arbeitsplatz.

GECO · im Pilot

Die fachliche Beratung klärt den Ablauf. Für seine technische Umsetzung bietet die Plattform einen eigenen Einstieg: GECO verbindet Stammdaten, Beteiligungen, Prüfhinweise und Dokumentation im vereinbarten Pilotumfang.

An einem abgegrenzten Vorgang erproben wir, ob Informationen, Begründungen und Folgeaufgaben sinnvoll zusammenkommen. Funktionen, Self-Hosting, Datenquellen und Schnittstellen vereinbaren wir ausdrücklich.

Die Plattform kennenlernen

Die Plattform unterstützt Ihre Bearbeitung. Fachliche Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Personen; die Website zeigt fiktive Beispiele.

08 / Vor der Beauftragung

Klar, was Sie kaufen.
Klar, wie Sie
weiterarbeiten.

Das Angebot benennt Aufgabe, Leistungen, Ihre Mitwirkung und die Prüfung des Ergebnisses. Zusätzliche Wünsche erhalten einen eigenen Auftrag.

  • Welcher Vorgang, welche Grundlagen und welche fachliche Zuständigkeit?
  • Welche Ausgabe und welcher Maßstab für die Ergebnisprüfung?
  • Im Pilot: welche Funktionen, Quellen, Schnittstellen und Betriebsoption?
  • Wer verantwortet Zugriff, Support und die vereinbarte Datenmitnahme?

Ein klar abgegrenzter Auftrag macht auch offene Punkte sichtbar. Fachliche Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Personen.

Auftrag und Rahmen klären
09 / Ihr Anliegen

Die nächste Frage
muss nicht offenbleiben.

Welcher Vorgang soll geklärt werden – und was benötigen Sie am Ende? Eine kurze Beschreibung reicht für das erste Gespräch. Leistungen und Umfang vereinbaren wir anschließend im Angebot.

sales@kaner.it

Ein erster Austausch zu Ihrer konkreten Aufgabe.

Worum geht es bei Ihnen?

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